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Informationen zur Testpflicht

Derzeit besteht eine Testpflicht für einen Schnelltest! ACHTUNG! Von der Testpflicht befreit sind:
• Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
• Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
• Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
Die Ausnahmen für diesen Personenkreis nach §8 Absatz 1 gelten nur, sofern diese keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen. Anbei der Link zur Verordnung mit Hinweis auf Paragraph §17 sowie auf Paragraph 8(Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/